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Frequently ASked Questions (FAQs)
Im Folgenden finden Sie antworten auf häufig  gestellte Fragen

Was ist das Projekt MPiA?

MPiA steht für "Multiprofessionelle Palliativversorgung im Alter". Das Projekt geht auf eine Donation von Dr. Marianne Kloke zurück, die für ihr herausragendes Engagement in der Palliativmedizin am 7. Juni 2022 den Brost-Ruhr-Preis der Brost-Stiftung Essen erhalten hat: https://broststiftung.ruhr/brost-ruhr-preis-festlich-verliehen/ Dr. Marianne Kloke war bis Dezember 2019 Direktorin der Klinik für Palliativmedizin an den Kliniken Essen-Mitte sowie Mitbegründerin und Leiterin des Netzwerks Palliativmedizin Essen. Ihre Arbeit galt und gilt einer umfassenden Palliativversorgung auf höchstem Niveau, um ein menschenwürdiges Leben und Sterben zu ermöglichen.  Im Projekt MPiA soll der Austausch und die Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit der Praxis und das Verständnis für die Interdisziplinarität und Multiprofessionalität von Palliative Care gefördert werden. Durch die Weiterbildung von Multiplikator*innen und den Aufbau eines Resonanzraums für Praktiker*innen und den wissenschaftlichen Nachwuchs wird ein nachhaltiger Theorie-Praxis-Transfer gesichert. Die AG Gerontologie der Hochschule führte dazu im Sommersemester 2023 eine fünfteilige Veranstaltungsreihe durch und baut die Website www.projekt-mpia.de zu einer Lern- und Informationsplattform für Studierenden und Lehrende in sozialen Berufen aus.   Der Fokus des Projekts liegt auf der Palliative Care für geriatrische Patient*innen. Palliative Care umfasst, über die medizinische Behandlung und pflegerische Versorgung hinaus, die soziale und spirituelle Begleitung alter und schwerstkranker Menschen sowie das Management dieser Prozesse. In der Umsetzung stellen sich bisher ungelöste Probleme der Zugangsgerechtigkeit, der Kontinuität und Zuverlässigkeit der Versorgung. Über fachliche Aspekte hinaus ist also Kooperation über Professions-, Organisations- und leistungsrechtliche Grenzen hinwegerforderlich. www.projekt-mpia.de

Was ist Hospiz- und Palliativarbeit?

„Palliativmedizin/ Palliative Care ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patient*innen und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art“ (WHO 2002). In der Hospiz- und Palliativarbeit geht es darum, Schmerzen und Begleitsymptome zu lindern, dabei aber weder den Sterbeprozess zu beschleunigen noch die todbringende Krankheit zu heilen. Dabei steht eine ganzheitliche Betreuung der unheilbar kranken Menschen und deren An- und Zugehörigen durch eine ganzheitliche spirituelle, psychosoziale und pflegerische Begleitung im Fokus, wodurch eine Verbesserung der Lebensqualität bewirkt werden soll. Ziel ist den betroffenen Menschen einen würdevollen Tod zu ermöglichen (vgl. Kränzle & Weihrauch 2018, S. 5f.). Zu den Adressaten von Hospiz- und Palliativarbeit sind neben den betroffenen unheilbar kranken Menschen, die An- und Zugehörigen. Weiter gehört aber auch die Gesellschaft zu den Adressaten, in dem die Hospiz- und Palliativarbeit die Aufgabe der Enttabuisierung des Themas Sterben und Tod durch Aufklärung übernimmt.

Was ist der Ursprung der Hospiz- und Palliativarbeit und wie hat sie sich entwickelt?

Als Begründerin der modernen Hospizbewegung gilt die britische Ärztin, Dame Cicely Mary Strode Saunders (1918-2005), welche das erste Hospiz „St. Christopher ́s House“ in London im Jahr 1967 gegründet hat. Dabei war sie nicht nur Ärztin, sondern auch Sozialarbeiterin und Krankenschwester. In dieser Funktion war sie im Krankenhaus „St. Lukes“ tätig. Dort lernte sie David Tasma (ca. 1908-1948) kennen, welcher unheilbar krank war. Aus einer Freundschaft entwickelte sich eine kurze Beziehung und die Idee vom Bau eines Sterbeheims. Nach seinem Tod vermachte er ihr 500 Pfund mit dem Wunsch, dass diese für den Bau genutzt werden. Das Geld wurde für den Bau eines Fensters genutzt, welches es bis heute existiert. Das Ziel des Sterbeheims war es, eine Alternative zum Sterben in der Fremdheit des Krankenhauses zu schaffen und den Menschen so ein alternatives Zuhause zu bieten (vgl. Müller-Busch 2019, S. 5). „Saunders gründete 1967 in London das St. Christopher ́s Hospice mit dem Ziel, final erkrankten Menschen ein schmerzfreies, würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Lebensende zu ermöglichen“ (Eckensberger 2021, S.38). Saunders widmete ihr ganzes berufliches Leben der Erforschung eines ganzheitlichen Blickes auf die Bedarfe von unheilbar kranken Menschen und legte dabei den Fokus auf medizinische, soziale, pflegerische und spirituelle Herausforderungen. Auf Basis dieser Forschung entwickelte sie das Konzept „Total Pain“, welches Schmerzen ganzheitlich wahrnimmt. Neben dem Hospiz eröffnete Saunders im späteren Verlauf einen ambulanten Hospizdienst, um Menschen auch in ihrer vertrauten Umgebung betreuen zu können (vgl. Eckensberger 2021, S.38f.). Neben Saunders gilt Elisabeth Kübler-Ross (1926-2004) als Pionierin der Hospiz- und Palliativarbeit. Kübler-Ross veröffentliche im Jahr 1969 ihr Buch „Interviews mit Sterbenden“, in welchem sie fünf verschiedene Sterbephasen benennt. Mit dieser Veröffentlichung begründete sie die moderne Sterbeforschung (vgl. Müller-Busch 2019, S. 5f.). Die Hospizbewegung in Deutschland startete vergleichsweise zu anderen Ländern spät. Am 10. Juni 1961 wurde der Film „Noch 16 Tage ... - eine Sterbeklinik in London“ vom Münchener Reinhold Iblacker (1930-1996) im Programm des Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) ausgestrahlt (LINK 1). Diese Ausstrahlung wurde von ca. 6 Millionen Zuschauern gesehen und gilt im Nachhinein als Wegbereiter der Umsetzung der Hospizidee in Deutschland (vgl. Kränzle & Weihrauch 2023, S. 5). Als Meilenstein der Aufbau der Hospiz- und Palliativarbeit in Deutschland gilt die Eröffnung der ersten Palliativstation in der Chirurgischen Universitätsklinik Köln 1983. Ein Jahr später folgte die Eröffnung des ersten ambulanten Hospizdienstes in Halle an der Saale (vgl. Müller-Busch 2019, S. 6). Im gleichen Jahr veröffentliche Johann-Christoph Student, seinen Artikel „Hospiz versus >Sterbeklinik

Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Als wegweisend gilt heute die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“. In ihr wird das Recht jedes Menschen auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen festgeschrieben (vgl. Kränzle & Weihrauch 2023, S. 7ff.). Die 2010 von der Bundesregierung als Nationale Strategie anerkannten Handlungsempfehlungen der Charta wenden sich an die Öffentlichkeit, die Gesundheitspolitik, die Träger im Gesundheitssystem und an alle im Medizinbereich Tätigen. Mit ihrer Unterzeichnung verpflichten sich Einzelpersonen und Institutionen nach ihren Kräften zur Umsetzung der dort beschriebenen Ziele beizutragen (Stand 23.3.2024: 2954 Institutionen und 31928 Einzelpersonen haben die Charta unterzeichnet). (LINK 3) https://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/files/dokumente/2020_Charta%20Broschuere_Stand_Jan2020.pdf

Was sind die rechtlichen Grundlagen für Hospiz- und Palliativarbeit?

Um die Hospiz- und Palliativarbeit zu stärken und um eine gesetzliche Handlungsvorgabe zu schaffen, wurde 1997 das erste Gesetz zur Förderung stationärer Hospize (§ 39a SGB V) erlassen, welches 2002 um das Gesetz zur Förderung ambulanter Hospize (§ 39a Abs. 2 SGB V) ergänzt wurde. In § 39a SGB V sind die rechtlichen und finanziellen Grundlagen der stationären Versorgung und der ambulanten Betreuung durch einen Hospizdienst geregelt. Adressat*innen dieser Gesetze sind Versicherte, welche keine Krankenhausbehandlung benötigen. Des Weiteren sind dort die Standards des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen und Grundlagen der Förderung von Hospizdiensten durch die Krankenkassen geregelt (vgl. § 39a Abs. 1 und 2 SGB V). Zu Beginn konzentrierte sich die Gesetzgebung mehrheitlich auf stationäre Angebote, was sich 2007 änderte, indem ein gesetzlicher Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ergänzt wurde. In den §§ 37b und 132d SGB V sind die rechtlichen und finanziellen Grundlagen der ambulanten palliativen Versorgung von Menschen mit einer unheilbaren Krankheit geregelt. Im Jahr 2015 trat das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG; SGB V) in Kraft, wodurch die palliative Versorgung von unheilbar kranken Menschen fester Bestandteil der Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung geworden ist. „Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland […] enthält vielfältige Maßnahmen, die die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessern und einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung fördern“ (Bundesministerium für Gesundheit 2017). Zudem wurde in § 132g SGB V die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gesetzlich bestimmt. Dabei geht es um die Möglichkeit, dass Bewohner_innen von stationären Einrichtungen, also besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe oder Pflegeeinrichtungen, eine medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Versorgungsplanung für ihr Lebendende angeboten wird (vgl. Bundesministerium für Gesundheit 2017). Weitere wichtige Gesetzgebungen für die Hospiz- und Palliativarbeit sind u. a. das Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen (§ 1901a BGB) oder die Vorsorgevollmacht im Betreuungsrecht (§ 1901c BGB).

Welche Angebote gibt es im Bereich der Hospiz- und Palliativarbeit?

Ambulante Hospizdienste Nach § 39a Abs. 2 Satz 1 SGB V haben die Krankenkassen ambulante Hospizdienste zu fördern, die für Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung und keiner vollstationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen, qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in deren Haushalt, in der Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung oder der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Zum Aufgabengebiet gehört die Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase und ihren Zugehörigen durch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, welche von spezifisch ausgebildeten und von den Kostenträgern anerkannten hauptamtlichen Koordinator*innen durch mindestens 100 Stunden umfassende Befähigungskurse ausgebildet wurden. Ziel ist es, Zeit mit den betroffenen Menschen zu verbringen, Gespräche zu führen, einfach da zu sein und die Zugehörigen in der oftmals schwierigen Zeit zu entlasten (vgl. Seeger & Kränzle & Schmid 2018, S.129). Die Ehrenamtlichen übernehmen grundsätzlich keine hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Aufgaben. Die Leistung ist für die Betreuten kostenfrei, das Gehalt der Koordinator*Innen sowie Ausgaben für Supervision, Sachmittel und Fortbildungsmaßnahmen werden auf der Grundlage der dokumentierten Begleitungen und durchgeführten Maßnahmen von den Kostenträgern auf Abtrag hin erstattet. Zu den Aufgaben der hauptamtlichen Koordinator*innen gehören u.a. die Befähigung der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die ersten Kontaktaufnahmen mit den zu Begleitenden sowie Supervision und Reflexion der Begleitungen. (vgl. Seeger & Kränzle & Schmid 2018, S.132f.; § 39a SGB V). Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV), Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) / Grundsätzlich wird zwischen zwei Ebenen der ambulanten Palliativversorgung (APV) unterschieden: der allgemeinen (AAPV) und der spezialisierten (SAPV). Die AAPV gehört in den Aufgabenbereich jedes Pflegedienstes und der niedergelassenen Ärzt*innen. Dieses bundesweit geltende System wurde teilweise von den verschiedenen Ärztekammern bzw. den zugehörigen Kassenärztlichen Vereinigungen zusätzlich dahingehend modifiziert, dass sowohl mit niedergelassenen Haus- und Fachärzt*innen als auch mit Pflegediensten bei Erfüllung definierter Qualitätsmerkmale spezifische Verträge zur Erbringung besonderer Leistungen geschlossen werden können. Somit wurde eine qualifizierte Palliativversorgung als mittlere Ebene eingeführt. „Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgestrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben nach § 37b SGB V Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (Ellmann & Wolff 2016, S. 18). Der Zugang zur SAPV erfolgt über die Hausärzt*Innen und die Versorgung durch Palliativärzt*innen und Palliativpflegekräfte. Neben dem privaten Zuhause des Menschen kann die SAPV auch in stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie als Teilversorgung in stationären Hospizen erfolgen. Aktuell werden in Abhängigkeit von den regionalen Bedingungen 10 bis 30 % aller Palliativpatienten im Rahmen der SAPV betreut. Ein Wechsel zwischen den Versorgungsebenen ist möglich und erwünscht. Die SAPV beinhaltet grundsätzlich keine Leistungen der allgemeinen Grund- und Behandlungspflege, weshalb zumeist die Kooperation mit einem allgemeinen ambulanten Pflegedienst erforderlich ist. Stationäre Hospize „Das stationäre Hospiz richtet sich an Menschen, deren ambulante Versorgung zu Hause aufgrund einer unheilbaren Erkrankung auch mit externer Unterstützung (z. B. Hausarzt, Pflegedienst, SAPV-Team, ambulanter Hospizdienst) nicht mehr gewährleistet werden kann“ (Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e. V. 2022). So müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, um in einem Hospiz aufgenommen zu werden, wie z. B. das Vorliegen einer rasch fortschreitenden unheilbaren Krankheit mit einer begrenzten Lebenserwartung, die sechs Monate nicht überschreiten sollte. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung der Einrichtung, wobei die Nachfrage fast immer die vorhandene Kapazität überschreitet. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der als „Gäste“ bezeichneten Patienten in Hospizen beträgt ca. 18 Tage. Für die Verweildauer im Hospiz soll sich die betroffene Person wie zu Hause fühlen. Um dieses Ziel zu erreichen, steht der betroffene Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen im Mittelpunkt der Arbeit der haupt- und ehrenamtlichen Hospizmitarbeiter*innen. Dem Anspruch auf eine ganzheitliche Betreuung wird durch enge Kooperation von hauptberuflich tätigen Palliativpflegenden und (externen) Therapeuten sowie ehrenamtlichen Mitgliedern ambulanter Hospizdienste entsprochen. Auch werden die Angehörigen hier in besonderer Weise mit einbezogen. Die ärztliche Betreuung kann sowohl durch den Hausarzt, einen niedergelassenen Palliativarzt als auch durch die Ärzte eines SAPV Teams erfolgen. Palliativstationen Palliativstationen sind grundsätzlich Teil eines Krankenhauses, so dass für eine Aufnahme eine entsprechende stationäre Einweisung durch niedergelassene Ärzt*innen erforderlich ist. Die Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer inkurablen fortgeschrittenen Erkrankung einschließlich komplexem Symptomgeschehen, welche einer individuellen Behandlung und Therapie bedarf (vgl. Ellermann & Szibalski 2016, S. 16). Der hier geltende Anspruch einer umfassenden Versorgung und Betreuung spiegelt sich u. a. im multiprofessionellen Team wider. Ihm gehören neben Palliativpflegenden und Palliativärzt*innen auch Sozialarbeiter*Innen, Psycholog*Innen sowie Angehörige therapeutischer Berufe wie z. B. Physiotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung und Seelsorge an. Nach erfolgreicher Stabilisierung des Zustandes und ausreichender Linderung der Beschwerden erfolgt nach sorgfältiger Planung und Vorbereitung die Entlassung nach Hause oder in eine stationäre Einrichtung (Pflegeheim oder stationäres Hospiz). (vgl. Ellermann & Szibalski 2016, S. 17). Palliative Netzwerke Palliative Netzwerke sind ein Zusammenschluss aus verschiedenen palliativen Angeboten und Dienstleistern wie Hospizen, Hospizdiensten, Palliativärzt*innen und anderen Angeboten. Dabei agieren palliative Netzwerke als Ansprechpartner*innen für Betroffene und im Medizinbereich Tätige. So werden die Informationen über regionale palliative Angebote wie Haus- und Fachärzt*innen, qualifizierte Pflegedienste, Hospizdienste, stationäre Hospize und anderen Angebote gebündelt und betroffene Menschen und deren Zugehörige darüber individuell informiert und beraten (vgl. Rohlfing 2016, S. 23f.). „Ziel dieser Netzwerke ist zum einen der Aufbau sektorenübergreifender, interdisziplinärer und flächendeckender Versorgungsstrukturen in der jeweiligen Region (Systemebene). Zum anderen eine integrierte, passgenaue Versorgung Sterbender und ihrer Angehörigen (Einzelfallebene)“ (Rohlfing 2016, S. 24). Weiter können palliative Netzwerke die Koordination und Umsetzung hospizlicher sowie palliativer Versorgung übernehmen und so als Versorgungsnetzwerk fungieren. (LINK 4 zu best-Practice-Seite) Weitere palliative Angebote Viele Universitätskliniken haben im Rahmen ihrer poliklinischen Tätigkeit besondere Palliativsprechstunden eingerichtet. Weiter gibt es einige wenige palliative Tageskliniken, welchen besonders im Kontext der „frühen Integration“ (gemeint ist hier die gleichzeitige Durchführung von erkrankungsspezifischen Behandlungen, wie z. B. Chemo- oder Bestrahlungsbehandlung, und Palliativversorgung) große Bedeutung zugewiesen wird. Noch in der Entwicklung befinden sich sogenannte Tageshospize, die ergänzend zu einer Versorgung im vertrauten Umfeld auch eine entlastende tageweise Betreuung anbieten. Die Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen ist strukturell, organisatorisch, personell und rechtlich komplett eigenständig und zumeist überregional organisiert. Auch hier gibt es über die Versorgungsnetzwerke einschließlich einer spezialisierten Ambulanten Versorgung hinaus auch stationäre Hospize und Hospizdienste sowie vereinzelt auch Kinderpalliativstationen, zumeist an großen Versorgungszentren.

Welche verschiedenen Professionen bilden ein multiprofessionelles Team im Bereich der Hospiz- und Palliativarbeit? 

Eine umfassende Palliativversorgung ist ohne das multiprofessionelle Team nicht denkbar. Hier arbeiten palliativ qualifizierte Fachkräfte aus Pflege, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Seelsorge, Hospizarbeit, Ernährungsberatung sowie Logo- Physio- und Ergotherapie zusammen. Gemeinsame Fallbesprechungen sind wichtig, gleiches gilt auch für Erfassung der bestehenden Bedürfnisse sowie die Erstellung und Überprüfung eines Betreuungskonzeptes.

Wie lässt sich die ethische Haltung der in der Hospiz- und Palliativversorgung Tätigen beschreiben? 

Palliative Care erkennt die von Beauchamp und Childress beschriebenen medizinethischen Prinzipien vollkommen an. Dabei geht es um das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Patienten, um die Benefizienz (alles, was getan oder unterlassen wird, verfolgt ein gutes Ziel für den Patienten), die Non-Malefizienz (nichts von dem, was getan wird, darf dem Patienten schaden) und die Angemessenheit (der Aufwand für bzw. die Belastung durch eine Behandlung oder Therapiemaßnahme muss den erreichbaren Zielen angemessen sein) (vgl. Marckmann 2000). In Ergänzung dieser Grundprinzipien gilt in der Palliativ-/Hospizversorgung das Fürsorgeprinzip in besonderer Weise (vgl. Seiser 2015, S.8f.). Ausgehend von dem zwischen Patient*innen und Behandler*innen bestehenden Ungleichgewicht des medizinisch/pflegerischen Wissens und Könnens sowie der bestehenden Abhängigkeitsstruktur wird letzteren hier eine besondere Verpflichtung zur Fürsorge, die dieses ausgleicht, zugewiesen. Dieses begründet sich darin, dass es um den Erhalt oder die Wiederherstellung von Lebensqualität, so wie sie der Betroffene selbst festlegt, geht; oder wie Cicely Sauners es formuliert haben soll: „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben” (Hospizdienst DaSein E.V.). Palliativversorgung verkürzt somit nicht das Leben, hat aber dessen Verlängerung nicht als Auftrag. Sie betrachtet das Sterben als Teil des Lebens. Somit fühlt sie sich Art. 1 Grundgesetz und seinen Ausführungen besonders verpflichtet: die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie lehnt vom Grundsatz her aktive Sterbehilfe ab und beteiligt sich aktiv an den Überlegungen zur Suizidprävention. Sie behandelt alle Menschen unabhängig von ethnischer, kultureller, sozialer oder weltanschaulicher Herkunft gleich. Sie will einen Beitrag zur Humanisierung der Gesellschaft leisten, in dem sie Themen wie Krankheit, Leid, Sterben und Tot wieder ins öffentliche Gespräch und Bewusstsein trägt.

Welche Voraussetzungen benötige ich, um im Bereich von Palliative Care arbeiten zu können? 

Die Hospiz- und Palliativarbeit erfordert von den Fachkräften in besonderem Maße eine qualitativ hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildung. Um den multidimensionalen Anforderungen aus der Behandlungs- und Versorgungsperspektive der betroffenen Menschen ganzheitlich gerecht zu werden, benötigen die unterschiedlichen Fachkräfte in ihrem multiprofessionellen und interdisziplinären Arbeitsfeld spezielles Fachwissen, Fertigkeiten und eine reflektierte Haltung, die im Rahmen zusätzlicher Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt und erworben werden muss. Hier ist es das Verdienst der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dass sie nicht nur entsprechende sowohl berufsgruppenspezifische als auch interdisziplinäre Curricula entwickelt und validiert, sondern auch ein Qualitätssicherungssystem durch Zertifizierung etabliert hat. Seine Reliabilität hat dazu geführt, dass DGP zertifizierte Fortbildungen von nahezu allen Kostenträgern anerkannt werden und damit Vergütungsrelevanz haben. Diese Curricula unterscheiden sich im Umfang und im Inhalt und sind auf die jeweiligen Fachbereiche ausgelegt. Das Curriculum für psychosoziale Fachkräfte hat z.B. einen Umfang von 120 Stunden. Dort werden Themen wie z.B. Palliativmedizin und Hospizarbeit, Schmerztherapie, Symptombehandlung, Krankheitsbilder in Palliative Care, Reflexion des beruflichen, Selbstverständnisses, Auftrag der Angehörigenarbeit, Kommunikation und, Beratungsansätze, Trauerarbeit, -anamnese und –delegation und ethische Fragestellungen vermittelt (vgl. DGP 2024a) Für Pflegekräfte umfasst das Curriculum 160 Stunden und hat Basiswissen und Anwendungsbereiche der Palliativmedizin und Hospizarbeit, medizinisch-pflegerische Grundlagen, psychische und soziale Dimensionen, spirituelle, kulturelle und ethische Aspekte, Teamarbeit und Selbstpflege, Qualitätssicherung sowie Lernkontrolle und Reflexion zum Thema (vgl. DGP 2024b).

Was ist das Besondere an Palliative Care für alte Menschen?

Als alt werden Menschen verstanden, die den Kriterien geriatrischer Patient*innen gemäß der gemeinsamen Definition der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie sowie des Bundesverbandes Geriatrie entsprechen: 1. Menschen mit einer geriatrietypischen Multimorbidität und höherem Lebensalter (überwiegend 70 Jahre oder älter) oder 2. Menschen älter als 80 Jahre mit einer alterstypisch erhöhten Vulnerabilität wegen des Auftretens von Komplikationen und Folgeerkrankungen, der Gefahr der Chronifizierung sowie des erhöhten Risikos eines Verlustes der Autonomie mit Verschlechterung des Selbsthilfestatus. Alter ist nicht mit Hilflosigkeit und Krankheit gleichzusetzen, dennoch sehen sich Menschen in der letzten Lebensphase verschiedenen Herausforderungen wie z.B. Multimorbidität, Pflegebedürftigkeit oder gesteigerter Vulnerabilität gegenüber. Entwicklungsprozesse verlaufen im Alter interindividuell und nicht heterogen. Sie sind geprägt von der Vielfalt der verschiedenen Lebenslagen und Lebensweisen, welche im Lebensverlauf durch kumulierte Ungleichheiten geprägt wurden. Palliative Care beginnt in der letzten Lebensphase von alten Menschen nicht abrupt nach Beendigung einer kurativen Behandlung, sondern sie folgt einem phasenorientierten Modell, so dass individuell instabile Phasen im Wechsel mit möglichen Stabilisierungen bis hin zum Sterbeprozess begleitet werden (vgl. Radbruch et. 2022, S. 35ff.) Eine weitere Herausforderung für Palliative Care im Alter ist das soziale Sterben. Sterben bedeutet, dass ein Leben zu Ende geht. Es ist aus medizinischer Sicht etwas Endgültiges. Der Prozess des Sterbens findet jedoch nicht nur auf der physischen Ebene, sondern auch auf der sozialen Ebene statt. Dadurch kann ein Mensch sozial sterben, bevor der eigentlich physische Tod eintritt. Gründe dafür können u. a. eine gesellschaftliche Exklusion, Kampf um Teilhabe in der Gesellschaft oder Rollenverluste sein. Anderseits kann das soziale Sterben aufgrund von Erinnerungskulturen, Riten oder Gedenken aber auch hinausgezögert werden, sodass ein Mensch physisch tot ist, aber sozial in der Gesellschaft weiterlebt (vgl. Feldmann 2010, S. 126, 132f.). Auch ein institutionelles Sterben in Krankhäusern und Pflegeeinrichtungen, wie es häufig vorkommt, begünstigt den frühen sozialen Tod. Nicht nur deshalb steht es oftmals im Widerspruch zum Wunsch, im eigenen Zuhause zu sterben. Dennoch können unterschiedliche Sterbewelten und eine Ausgliederung von Sterbenden, wie z.B. in eine Klinik, in das Zuhause oder in ein Pflegeheim eine Möglichkeit sein, die Sprachlosigkeit und Tabuisierung des Todes entgegenzuzutreten und so eine soziale Verarbeitung der durch den Tod bedingten Erschütterung der Lebenswelt zu ermöglichen. Multiprofessionelle Palliative-Care Teams haben den Auftrag, die betroffenen Menschen bei der Gestaltung unterschiedlichster Lebens- und Sterbewelten zu unterstützen, dabei die An- und Zugehörigen zu entlasten und ihnen die Chance auf Rückkehr in eine sinnhafte Alltagswelt zu bieten. Das Lebensende als soziales und kulturelles Geschehen spielt sich also in multiprofessionellen Sterbewelten ab, die im besten Fall die Würde der sterbenden Menschen sichern und ihnen ein individuelles Sterben bieten können (vgl. Schneider & Stadelbacher 2021, S. 12ff.).

Was versteht man unter Spiritual Care? 

Unter Spiritual Care wird die gemeinsame Sorge aller Gesundheitsberufe um existenzielle, religiöse und spirituelle Ressourcen, Bedürfnisse und Sorgen von kranken Menschen und ihren Zugehörigen gemeint. Das gilt besonders für den Bereich der Hospiz- und Palliativarbeit, wo die Beachtung und das Eingehen auf spirituelle Bedürfnisse von schwerstkranken Menschen selbstverständlicher Teil der ganzheitlichen Versorgung sind. Hervorzuheben ist, dass die Durchführung von Spiritual Care eine Aufgabe für das gesamte multiprofessionelle Team ist und nicht nur für einzelne Akteure wie religionsgebundene Seelsorger*innen. Ziel als multiprofessionelles Team im Kontext von Hospiz- und Palliativarbeit ist es, unsere kultur- und religionsdiverse sowie multiethnische Gesellschaft anzuerkennen und auf diese qualifiziert einzugehen und spirituelle Bedürfnisse und existentielle Fragen von Patient*innen, Bewohnern und deren An- und Zugehörige zu begleiten (vgl. Kloke 2020).

Quellenverzeichnis 

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